Unsere Kurse stehen Kindern ab 5 Jahren offen. Das Kind muss sich von der Betreuungsperson lösen und alleine duschen können.

Ihre Anmeldung ist verbindlich. Bitte begleichen Sie die Kurskosten bis 5 Arbeitstage vor Kursbeginn. Bei kurzfristigen Abmeldungen (weniger als 48 Stunden vor Kursstart), bei Nichterscheinen oder Kursabbruch bleibt der Kursbetrag geschuldet bzw. es werden keine Kosten rückerstattet.

Kurse, die wegen gesundheitlichen Gründen abgebrochen und mit einem Arztzeugnis belegt werden, schreiben wir bis zu 50% gut, sofern der Abbruch in der ersten Hälfte des Kurses erfolgt. Die Gutschrift wird im nächsten Kurs angerechnet.

Es besteht kein Anspruch auf das Nachholen von versäumten Stunden.

Der Hallenbadeintritt ist im Kursgeld nicht inbegriffen und muss auch für Kinder unter 6 Jahren gelöst werden. Der Grund ist, dass wir als Schwimmschule keine Platzmiete zahlen müssen. Dieses System ist für Sie und uns von Vorteil. Wir empfehlen eine 10er Karte, die übertragbar und ohne Ablaufdatum ist.

Die Eltern übernehmen die volle Verantwortung für die Einschreibung Ihres Kindes hinsichtlich Alter, Eignung und gesundheitlicher Risikofaktoren. Gesundheitliche Risikofaktoren sind selbständig vorher mit dem Kinderarzt abzuwägen, da bei Teilnahme von einer völligen Sportgesundheit ausgegangen wird.

Da wir keine Einzelbetreuung in diesem Kurssystem anbieten, sind die Eltern bei ausgeprägter Wasserangst des Kindes verpflichtet, vorgängig für ausreichende Wassergewöhung zu sorgen. Wir sind gerne bereit, Sie dabei mit Rat und Tat zu unterstützen.

Wir behalten uns vor, Kinder ohne Abfindung aus dem Kurs zu verweisen unter folgenden Aspekten: Anmeldung mit falschen Zugangsbedingungen (z.B. falsches Geburtsdatum, ausgeprägter Wasserangst), bei gröberer Störung der Gruppe oder Nichtbefolgen der Sicherheitsregeln.

Die Kinder haben sich im Interesse der eigenen Sicherheit strikt an die Anweisungen der Leiter zu halten. Für Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, haften die gesetzlichen Vertreter. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

Eine ausreichende Versicherung ist Sache des Teilnehmers bzw des gesetzlichen Vertreters.

Mit Ihrer Anmeldung werden die benannten Vertragsgrundsätze voll anerkannt!